1. AGB event & kogress hadam gmbh
    1. Geltungsbereich, Allgemeines

    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Leistungen zwischen der event & kongress hadam GmbH, Mainzerstraße 11, 66111 Saarbrücken (nachfolgend Agentur genannt) vertreten durch den Geschäftsführer Günter Hadam und dem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sämtliche Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden.

    1. Leistungsbereich

    Die Agentur organisiert Incentives, Tagungen, Promotion, Kongresse, Messen sowie Feierlichkeiten aller Art in dem ihr möglichen Umfang. Darüber hinaus vermittelt sie Räumlichkeiten, Technik, Ausstattung, Werbemittel, Künstler und alle Leistungen für Veranstaltungen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

    1. Vertragsschluss
    1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch die

    Auftragsbestätigung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung durch die Agentur und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

    1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
    1. Werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt.
    1. Stehen der Agentur einzelne Gewerke, Location, Künstler oder sonstige Leistungen nicht mehr zur Verfügung,

    ist diese dafür nicht haftbar zu machen. Das gilt ins besondere bei Location durch neue Auflagen der UBA oder Feuerwehr oder sonstigen Gründen, dass die Location nicht zur Verfügung steht. Mehrkosten durch gesetzliche Vorgaben, welche die Veranstaltung betreffen, trägt der Auftraggeber. Die Agentur bemüht sich in Absprache mit dem Auftraggeber um gleichwertigen Ersatz. Mehr oder Minderkosten werden angepasst.

    1. Preise

    1.Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Die Agentur ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von Ihnen beauftragte Person vorzulegen.
    1. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der Agentur sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.
    1. Zahlung
    1. Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
    1. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
    1. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss, weitere 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
    1. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen. Kann ein weiterer Verzugsschaden nachgewiesen werden, ist die Agentur berechtigt, diesen geltend zu machen. Anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    1. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
    1. Miete

    Soweit die Agentur Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche durch die Agentur ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

    1. Stornierung / Kündigung
    1. Bei Veranstaltungsorganisationsaufträgen behält sich die Agentur auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht vor, wenn der Auftraggeber eine Anweisung an die Agentur erteilt, die zu einer Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen würde.
    1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen / Stornierungsgebühren an die Agentur zu leisten:
    1. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie 25% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Agentur bleibt vorbehalten.
    2. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so fallen 100 % der

    Gesamtauftragssumme an.

    1. Bei Aufträgen der Agentur an Dritte für eine Veranstaltung des Auftraggebers, gelten die Stornofristen der für den Auftraggeber gebuchten Dienstleister, Location, Künstler. Auch bei Buchung im Namen und für Rechnung der Agentur. Der Nachweis einer weiter Vermietung oder Buchung bleibt davon unberührt.
    1. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur
    1. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
    1. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Agentur als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Agentur für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    1. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere zu, wenn die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beglichen wurden.

     

    1. Urheberrechte

    Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich des überlassenen Datenmaterials (z.B. Fotos) frei. Er übernimmt jegliche Haftung für den Inhalt der Werbung und der Veranstaltung und sichert zu, kein Material zu verwenden, dass Dritte in ihren Rechten verletzt.

    1. Haftung
    1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und

    Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

    1. Die Haftung der Agentur für Personen,- Sach- und Vermögensschäden insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruht.
    1. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der Agentur grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
    1. Die Agentur übernimmt keine Haftung, für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern erhoben werden.
    1. Die Agentur haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
    1. Der Auftraggeber schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.
    1. Gewährleistung
    1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
    1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
    1. Schlussbestimmung
    1. Alle personenbezogenen Daten, die die Agentur zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten die zur Abwicklung es Auftrags erforderlich sind.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    1. Gerichtsstand

    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken.

    1. Nebenabreden
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    1. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
    1. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

    Stand März 2018